- Errichtung, Umbau und Sanierung von Wohn- und Geschäftsgebäuden
- Beratung/Konzeptentwicklung und Planung/Baubetreuung aller Leistungsphasen nach HOAI
- Bauen im Bestand (Umbau, Erweiterung, Dachausbau, Umnutzung etc.)
- Spezielle Themenbereiche: Neue Wohnformen im städtischen Raum
- Entwurf von ökologisch zukunftsweisendem und wirtschaftlichem Wohnraum durch die Umnutzung von Nichtwohngebäuden
- Ressourcen nutzen: Lebensräume schaffen ₋ Die Chancen des Bestehenden nutzen und daraus Neues entwickeln
- Visualisierungen, Renderings, Bildbearbeitung
- Abgeschlossenheit: Analgen zur Abgeschlossenheitserklärung, Abgeschlossenheitsbescheinigung
Meine Arbeit gliedert sich in neun Leistungsphasen (LPH), deren Vergütung in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) gesetzlich geregelt ist.
Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
In der initialen Phase, also der Phase der Grundlagenermittlung, klären Bauherrin/Bauherr und Architektin/Architekt die grundlegenden Fragen und die Rahmenbedingungen: Wo und wann soll gebaut werden? Wofür soll das Gebäude genutzt werden? Welches Grundstück ist für das Bauvorhaben geeignet? Zudem unterstützt das Architekturbüro den Auftraggeber bei Finanzierungsfragen, wir begleiten Ortsbesichtigungen und beraten zum gesamten Leistungsbedarf, sowie bei der Auswahl von Fachplanern. Sind die Rahmenbedingungen geklärt, kann der Ablauf der weiteren Bauphasen besprochen werden.
Leistungsphase 2: Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
In dieser Planungsphase der HOAI, der Vorplanung, entstehen erste konkrete Entwürfe (Planungskonzepte) sowie eine Kostenschätzung nach DIN 276. Im Fokus stehen dabei Fragen, zur Gestaltung und Funktion, zur Bautechnik und Bauphysik sowie zur Wirtschaftlichkeit, Energieversorgung und Ökologie des Gebäudes. Das Architekturbüro unterstützt nach den Vorstellungen des Auftraggebers und den ausgearbeiteten Rahmenbedingungen erste Skizzen und Zeichnungen, um dem Vorhaben eine erste Gestalt zu verleihen.
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
In der Entwurfsplanung geht es darum, den Vorentwurf weiter auszuarbeiten. Wir erstellen aus den ersten Skizzen konkrete Grundrisse, Schnitte und Ansichten, in der Regel im Maßstab 1:100. Dafür werden städtebauliche, gestalterische, soziale und rechtliche Voraussetzungen in die Planung mit aufgenommen und eine Objektbeschreibung erstellt. Folglich kommen bereits in dieser Phase Projektbeteiligte hinzu – z.B. Tragwerksplaner, Brandschutzbeauftragte etc. Auf Wunsch bauen wir geeignete Modelle und erstellen dreidimensionale Zeichnungen, um der Bauherrin/dem Bauherrn eine bessere räumliche Wahrnehmung des Vorhabens zu ermöglichen. Zu diesem Zeitpunkt wird eine Kostenberechnung nach DIN 276 mit den tatsächlichen Massen erstellt. Die Kostenberechnung ist im Vergleich zu der Kostenschätzung detaillierter und gibt einen genaueren Kostenrahmen des Vorhabens an.
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
In der Genehmigungsphase erarbeitet das Architekturbüro eine Bauantragsplanung, die über die Genehmigung des Bauauftrags entscheidet. Dafür wird aus der Entwurfsplanung (LPH3) ein genehmigungsfähiger Antrag erstellt. Dieser wird anschließend zusammen mit den nötigen Formularen, Berechnungen und Bauplänen bei der zuständigen Baubehörde eingereicht.
Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
Nach Erhalt der Baugenehmigung werden genaue Zeichnungen im Maßstab 1:50 und entscheidende Details in größeren Maßstäben bis zum Verhältnis 1:1 angefertigt. Mit diversen zeichnerischen Darstellungen der Werkplanung bilden wir die Grundlage für externe, am Bau beteiligte Fachplaner*innen. Dazu gehören beispielsweise Tragwerksplaner oder Fachplaner für Brandschutz- und Lüftungsanlagen.
Leistungsphase 6 und 7: Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe
In dieser Leistungsphase werden die Massen ermittelt und Leistungsbeschreibungen mithilfe von Ausführungsplänen erstellt. Das Architekturbüro überprüft die eingegangenen Angebote der Firmen. Auf Basis dieser Auswertungen vergibt die Bauherrin/der Bauherr anschließend die Aufträge an die ausführenden Firmen.
Leistungsphase 8: Objektüberwachung
Mit dem Baubeginn beginnt die Phase der Objektüberwachung (Bauleitung). In dieser Phase werden die Arbeiten auf der Baustelle koordiniert, sowie das Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften.
Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation
Zum Abschluss jedes Bauvorhabens stellt das Architekturbüro alle Zeichnungen, Abnahmen, Gutachten, Sicherheitsleistungen, Kosten und Rechnungen zusammen und übergibt diese an die Bauherrin/den Bauherrn.